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Aug
Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Vernachlässigung einer Schafherde
Wir erheben Strafanzeige
gegen Unbekannt wegen Vernachlässigung einer Schafherde nach Art. 26 Abs. 1 lit. a des Tierschutzgesetzes (TschG, SR 455) und nach Art. 16 Abs. 1 der Tierschutz-verordnung (TschV, SR 455.1). sowie
- Misshandlung durch Unterlassen gemäss Art. 4 Abs. 2 TSchG in
- Verbindung mit Art. 26 Abs. 1 lit. a TSchG und
- qualvolle Tötung durch Unterlassen gemäss Art. 26 Abs. 1 lit. b TSchG.
- Verletzung der Tierhalterpflichten nach dem Grundsatzartikel Art. 4 TSchG, wonach der Tierhalter für die Bedürfnisse seiner Tiere in bestmöglicher Weise Rechnung zu tragen hat und er für ihr Wohlergehen sorgen muss in Verbindung mit Art. 28 Abs. 1 lit. a TSchG.
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Schweiz aktuell - 03.08.2011
Zeitungsberichte
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Der Bund - Mittwoch, 3. August 2011
"Anzeige gegen Schafbesitzer" - BZ - Mittwoch, 3. August 2011
"Tierschützer zeigen Schafzüchter an" - "Bund will Klarheit um den herdenschutz für Schafe"




